{"id":29,"date":"2018-10-19T15:26:36","date_gmt":"2018-10-19T13:26:36","guid":{"rendered":"http:\/\/dev.krischan-gmbh.com\/?page_id=29"},"modified":"2018-10-21T17:26:26","modified_gmt":"2018-10-21T15:26:26","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/krischan-gmbh.com\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Terms of Service"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"background-color: rgba(255,255,255,0);background-position: center center;background-repeat: no-repeat;padding-top:20px;padding-right:15%;padding-bottom:20px;padding-left:15%;margin-bottom: 0px;margin-top: 0px;border-width: 0px 0px 0px 0px;border-color:#eae9e9;border-style:solid;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last\" style=\"margin-top:0px;margin-bottom:20px;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\" style=\"background-position:left top;background-repeat:no-repeat;-webkit-background-size:cover;-moz-background-size:cover;-o-background-size:cover;background-size:cover;padding: 0px 0px 0px 0px;\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Fa. Krischan GmbH<\/h2>\n<p><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>Soweit nichts anderes ausdr\u00fccklich vereinbart ist, gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden \u201eAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u201c (AGB) f\u00fcr alle Rechtsgesch\u00e4fte mit der Fa. Krischan GmbH (nachfolgend kurz: Fa. Krischan). Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners (nachfolgend kurz: VP) werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fa. Krischan h\u00e4tte ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn die Fa. Krischan in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des VP vorbehaltlos Leistungen erbringt.<\/p>\n<p><strong>2. Angebote, Auftragserteilung<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Alle Angebote sind freibleibend; es handelt sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Technische \u00c4nderungen sowie \u00c4nderungen in Form, Farbe und\/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.<\/p>\n<p>2.2 Auftr\u00e4ge gelten als angenommen, wenn sie durch die Fa. Krischan entweder schriftlich best\u00e4tigt oder kurzfristig nach Auftragseingang ausgef\u00fchrt werden. Dann gilt der Lieferschein oder die Rechnung als Annahme des Auftrages. Kreuzen sich zwei Best\u00e4tigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, gilt das der Fa. Krischan.<\/p>\n<p>2.3 Die Fa. Krischan beh\u00e4lt sich das Recht vor, mit der Ausf\u00fchrung des Auftrages erst nach R\u00fccklauf einer vom VP gegengezeichneten Auftragsbest\u00e4tigung zu beginnen.<\/p>\n<p><strong>3. Urheberrecht<\/strong><\/p>\n<p>An Produkten, Kostenvoranschl\u00e4gen, Entw\u00fcrfen, Zeichnungen oder Berechnungen beh\u00e4lt sich die Fa. Krischan ihr Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie d\u00fcrfen ohne schriftliche Zustimmung weder genutzt, vervielf\u00e4ltigt, noch dritten Personen zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>4. Eigenschaftsangaben\/Verarbeitungshinweise<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Alle Angaben und Ausk\u00fcnfte \u00fcber Eignung und Anwendung unserer Produkte sind unverbindlich und befreien den VP nicht von eigenen Pr\u00fcfungen und Versuchen. F\u00fcr die Beachtung gesetzlicher und beh\u00f6rdlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Produkte ist der VP verantwortlich.<\/p>\n<p>4.2 Eigenschaftsangaben durch die Fa. Krischan oder ihres Zulieferers hinsichtlich der Vertragsgegenst\u00e4nde beschreiben lediglich die Beschaffenheit, stellen aber, soweit nicht ausdr\u00fccklich<br \/>\nanders vereinbart, keine Garantie dar.<\/p>\n<p><strong>5. Lieferung \/ Versand \/ Verpackung<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Die Produkte der Fa. Krischan sind vorbehaltlich anderweitiger Absprachen beanspruchungsgerecht verpackt.<\/p>\n<p>5.2 Im Falle der Anlieferung durch im Auftrag der Fa. Krischan fahrende Fahrzeuge hat der VP daf\u00fcr zu sorgen, dass &#8230;<br \/>\n&#8230; alle Fahrzeuge die Entladestelle ungehindert auf guter Fahrbahn und ohne Wartezeit anfahren<br \/>\nund abgeladen werden k\u00f6nnen und &#8230;<br \/>\n&#8230; eine zur Entgegennahme der Lieferpapiere, zur Angabe des Lagerplatzes, zur Unterzeichnung des Lieferscheins bevollm\u00e4chtigte und gegebenenfalls zur Entladung bereitstehende Person anwesend ist; als bevollm\u00e4chtigt gilt, wer das Fahrzeug einweist.<\/p>\n<p>5.3 Kommt der VP in Annahmeverzug, so ist Fa. Krischan berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der VP Mitwirkungspflichten, insbesondere solche aus Ziffer 5.2 schuldhaft verletzt. In diesem Fall ist Fa. Krischan berechtigt, nach eigenem Ermessen zu Lasten und Gefahr des VP zu handeln, ohne dass dieser Schadenersatzanspr\u00fcche geltend machen kann. Fa. Krischan ist insbesondere berechtigt, die Auslieferung zu unterlassen sowie Frachtkosten und \/ oder Wartezeiten in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>5.4 Im Falle der Abholung durch den VP oder im Auftrag des VP fahrende Fahrzeuge hat der VP daf\u00fcr zu sorgen, dass die technische Ausstattung der Fahrzeuge den Verladeger\u00e4ten des Lieferwerks entspricht, die Abholung durch sachkundiges Personal entsprechend den Richtlinien des Lieferwerks erfolgt und der Fahrer auf dem Lieferschein den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Empfang der Waren best\u00e4tigt.<\/p>\n<p><strong>6. Lieferfristen \/ Gefahr\u00fcbergang \/ Versicherung<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Von Fa. Krischan genannte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdr\u00fccklich als \u201everbindlicher Liefertermin\u201c schriftlich best\u00e4tigt worden. Liefertermine und- fristen gelten stets ab bzw. nach Kl\u00e4rung s\u00e4mtlicher technischer und kaufm\u00e4nnischer Einzelheiten und im unternehmerischen Gesch\u00e4ftsverkehr generell vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung.<\/p>\n<p>6.2 H\u00f6here Gewalt, Betriebsst\u00f6rungen und \u00e4hnliche unvorhersehbare und von Fa. Krischan nicht zu vertretende Umst\u00e4nde entbinden Fa. Krischan von der Einhaltung der Lieferfristen f\u00fcr die Dauer der Betriebsst\u00f6rung. In diesen F\u00e4llen ist der VP insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder Schadensersatz geltend zu machen.<\/p>\n<p>6.3 Fa. Krischan haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug auf einer von ihr zu vertretenden vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung beruht; ein vors\u00e4tzliches oder<br \/>\ngrob fahrl\u00e4ssiges Verschulden ihrer Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen ist ihr zuzurechnen. Fa. Krischan haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Lieferverzug auf einer von ihr, ihrem Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen zu vertretenden schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>6.4 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des VP. Auf Wunsch und Kosten des VP wird die Lieferung durch eine Transportversicherung abgesichert.<\/p>\n<p>6.5 Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zuf\u00e4lligen Verschlechterung und des zuf\u00e4lligen Untergangs auf den VP \u00fcber.<\/p>\n<p><strong>7. Preise \/ Transportkosten \/ Zahlungsbedingungen \/ Teillieferung \/ Aufrechnung<\/strong><\/p>\n<p>7.1 Die Preise gelten \u201eab Werk\u201c, wenn in der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes festgelegt wurde. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird in der gesetzlichen H\u00f6he am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.<\/p>\n<p>7.2 Transport- und\/oder Versandkosten werden vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen gesondert nach Aufwand berechnet. Bei geringeren Mengen sowie bei nicht vollst\u00e4ndiger Ausnutzung des Fahrzeugs erfolgt ein entsprechender Aufschlag. Insbesondere Sonderkosten, wie z.B. Wiegegelder, Ortszuschl\u00e4ge, Mehrkosten infolge Stra\u00dfenumleitungen, Wartezeiten usw. gehen zu Lasten des VP. Das vom Lieferwerk festgestellte, im Zweifel das auf den Verpackungen bezeichnete Gewicht ist f\u00fcr die Berechnung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>7.3 Vereinbarte Vorauszahlungen, Abschlagszahlung und die Schlusszahlung sind sp\u00e4testens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung f\u00e4llig, wenn in der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes festgelegt wurde. Die Fa. Krischan ist zu Teillieferungen und deren Abrechnung berechtigt, sofern die Teillieferung nicht unzumutbar ist.<\/p>\n<p>7.4 F\u00fcr den Fall, dass der VP mit Zahlungen in Verzug ger\u00e4t oder der Fa. Krischan Tatsachen bekannt werden, die objektiv geeignet sind, die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers zu mindern, ist die Fa. Krischan berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte<br \/>\n\u00b7 im Fall des Zahlungsverzuges die Arbeiten bis zur Zahlung zu unterbrechen,<br \/>\n\u00b7 noch ausstehende Arbeiten nur gegen Vorauszahlung auszuf\u00fchren,<br \/>\n\u00b7 geeignete Sicherheiten zu fordern oder<br \/>\n\u00b7 nach Einr\u00e4umung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen.<\/p>\n<p>7.5 Der VP ist zur Aufrechnung, auch wenn M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, von der Fa. Krischan anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der VP nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p><strong>8. Verl\u00e4ngerter Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Fa. Krischan beh\u00e4lt sich bei s\u00e4mtlichen Lieferungen und Leistungen das Eigentum an Vertragsgegenst\u00e4nden bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag und der sonstigen Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem VP vor.<\/p>\n<p>8.2 Der VP ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung ist der VP nicht berechtigt.<\/p>\n<p>8.3 Der VP tritt bereits jetzt die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrages inkl. Umsatzsteuer an die Fa. Krischan ab. Fa. Krischan nimmt die Abtretungen an.<\/p>\n<p>8.4 Der VP ist verpflichtet, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, dass der vereinbarte verl\u00e4ngerte Eigentumsvorbehalt nicht aufgrund eines Abtretungsverbotes wirkungslos wird und etwaige Wirksamkeitsvoraussetzungen f\u00fcr die Abtretung eingehalten werden. \u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der VP die Fa. Krischan unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe der f\u00fcr den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.<\/p>\n<p>8.5 Fa. Krischan erm\u00e4chtigt den VP unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Fa. Krischan wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der VP seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der VP der Fa. Krischan die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; Fa. Krischan ist erm\u00e4chtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.<\/p>\n<p>8.6 Mit Zahlungseinstellung oder Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens erl\u00f6schen die Rechte des VP zur Weiterver\u00e4u\u00dferung, zur Verwendung oder zur Verarbeitung der Vorbehaltsware und die Erm\u00e4chtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Dies gilt nicht f\u00fcr die gesetzlichen Rechte des Insolvenzverwalters.<\/p>\n<p>8.7 \u00dcbersteigt der Wert der einger\u00e4umten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %, so ist Fa. Krischan auf Verlangen des VP insoweit zur R\u00fcck\u00fcbertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen der Fa. Krischan aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den VP \u00fcber.<\/p>\n<p>8.8 Der VP ist verpflichtet, die Ware ausreichend zu versichern. Die Versicherungsleistung gilt im Versicherungsfalle in H\u00f6he einer noch bestehenden Restschuld als an die Fa. Krischan abgetreten.<br \/>\nFa. Krischan ist erm\u00e4chtigt, die Abtretung der Versicherung unmittelbar anzuzeigen.<\/p>\n<p><strong>9. Gew\u00e4hrleistung \/ Haftung, R\u00fcgepflicht, insbesondere Gewicht<\/strong><\/p>\n<p>9.1 M\u00e4ngelanspr\u00fcche des VP bestehen nur, wenn der VP seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. Der VP ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende M\u00e4ngel der Fa. Krischan unverz\u00fcglich (l\u00e4ngstens bis zum \u00fcbern\u00e4chsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) \u2013 ausschlie\u00dflich schriftlich und gegen\u00fcber der Fa. Krischan (nicht Dritten) \u2013 mitzuteilen. M\u00e4ngel, die nicht rechtzeitig bzw. nicht formgerecht ger\u00fcgt wurden, sind von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen<\/p>\n<p>9.2 Gewichtsbeanstandungen, die im Rahmen der Ziffer 9.1 ger\u00fcgt worden sind, k\u00f6nnen nur auf der Grundlage von amtlichen Nachverwiegungen erfolgen. Im \u00dcbrigen gilt das im Lieferwerk festgestellte, im Zweifel das auf den Verpackungen bezeichnete Gewicht. Abweichungen vom Brutto-Gewicht (Rohgewicht inkl. Verpackung) bis 2 % k\u00f6nnen nicht beanstandet werden.<\/p>\n<p>9.3 Soweit ein von Fa. Krischan zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist Fa. Krischan unter Ausschluss der Rechte des VP, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherf\u00fcllung verpflichtet, es sei denn, dass die Fa. Krischan aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherf\u00fcllung berechtigt ist. Der VP hat eine angemessene Frist zur Nacherf\u00fcllung zu gew\u00e4hren. Die Nacherf\u00fcllung kann nach Wahl der Fa. Krischan durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Fa. Krischan tr\u00e4gt im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erh\u00f6hen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort befindet. Ist die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen, kann der VP nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4ren. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem VP zumutbar sind. Schadensersatzanspr\u00fcche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der VP erst geltend machen, wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des VP zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzanspr\u00fcchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>9.4 Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des VP verj\u00e4hren bei neu hergestellten Sachen ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem VP bzw. sind bei Verkauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. 9.5 Fa. Krischan haftet uneingeschr\u00e4nkt nach den gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Pflichtverletzung der Fa. Krischan, deren gesetzlichen Vertreters oder deren Erf\u00fcllungsgehilfen (im Folgenden nur Fa. Krischan) beruhen, sowie f\u00fcr Sch\u00e4den, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.<br \/>\nF\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Fa. Krischan beruhen, haftet Fa. Krischan nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit Fa. Krischan nicht vors\u00e4tzlich gehandelt hat. In dem Umfang, in dem bez\u00fcglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsund\/ oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben wurde, haftet Fa. Krischan auch im Rahmen dieser<\/p>\n<p>Garantie. F\u00fcr Sch\u00e4den, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Fa. Krischan allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.<\/p>\n<p>9.6 Fa. Krischan haftet auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch einfache Fahrl\u00e4ssigkeit verursacht werden, soweit die Fahrl\u00e4ssigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die Fa. Krischan haftet jedoch nur, soweit die Sch\u00e4den typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.<\/p>\n<p>9.7 Eine weitergehende Haftung ist ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch f\u00fcr deliktische Anspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen der Fa. Krischan.<\/p>\n<p>9.8 Schadensersatzanspr\u00fcche des VP wegen eines Mangels verj\u00e4hren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von der Fa. Krischan, deren gesetzlichem Vertreter oder deren Erf\u00fcllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, oder wenn Fa. Krischan oder deren gesetzlicher Vertreter vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt haben oder wenn einfache Erf\u00fcllungsgehilfen der Fa. Krischan vors\u00e4tzlich gehandelt haben.<\/p>\n<p><strong>10. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr Lieferungen und Zahlungen (einschlie\u00dflich Scheck- und Wechselklagen) sowie s\u00e4mtliche sich zwischen der Fa. Krischan und dem VP ergebenden Streitigkeiten ist der Firmensitz der Fa. Krischan. Fa. Krischan ist jedoch berechtigt, den VP auch an dessen Wohn- und\/oder Gesch\u00e4ftssitz zu verklagen.<\/p>\n<p>10.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschlie\u00dflich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes \u00fcber den Abschluss von internationalen Kaufvertr\u00e4gen \u00fcber bewegliche Sachen bzw. des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.<br \/>\n10.3 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen ber\u00fchrt die Wirksamkeit des Vertrages im \u00dcbrigen nicht.<\/p>\n<p>Stand April 2012 Fa. Krischan GmbH<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-29","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.4 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AGB - Krischan GmbH<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/krischan-gmbh.com\/en\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_US\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - Krischan GmbH\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/krischan-gmbh.com\/en\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Krischan GmbH\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2018-10-21T15:26:26+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Est. reading time\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"12 minutes\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/krischan-gmbh.com\\\/agb\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/krischan-gmbh.com\\\/agb\\\/\",\"name\":\"AGB - 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